Gesetzliche Vorgaben
Im Gegensatz zu Tequila , de r seinen Schutz als “ Appellation d´Origine Contrôlée ” kurz AOC, also seine “ k ontrollierte Herkunftsbezeichnung ” bereits 1978 erhielt, gescha h die s für Mezcal erst Ende 1994 durch die “ Consejo Regulador del Mezcal ” kur z CRM. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung darf Mezcal heute nur i n Mexiko herstellt werden, und zwar ausschließlich in den Gebieten der Bundesstaaten Durango, Guanajuato, Guerrero, Michoacán, San Luis Potosí, Tamaulipas und Zacatecas. Mezcal wird aus reifen , gekocht en Agavenherzen hergestellt. D ie aus diese n gekochten Herzen extrahierte Flüssigkeit fermentiert meistens spontan oder durch Zugabe kultivierter Hefestämme , anschließend wird destilliert. Seit der Einführung der kontrollierten Herkunftsbezeichnung, muss Mezcal zu 100% aus Ag...