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Gesetzliche Vorgaben

Im Gegensatz zu Tequila , de r  seinen Schutz als “ Appellation  d´Origine   Contrôlée ” kurz AOC, also seine “ k ontrollierte  Herkunftsbezeichnung ” bereits 1978 erhielt, gescha h  die s  für  Mezcal  erst Ende 1994 durch die “ Consejo   Regulador  del  Mezcal ” kur z  CRM. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung darf  Mezcal  heute nur i n  Mexiko herstellt werden, und zwar ausschließlich in den Gebieten der Bundesstaaten Durango, Guanajuato, Guerrero, Michoacán, San Luis Potosí, Tamaulipas  und  Zacatecas.   Mezcal  wird  aus   reifen , gekocht en   Agavenherzen hergestellt.  D ie aus diese n  gekochten Herzen extrahierte Flüssigkeit fermentiert meistens spontan oder durch Zugabe kultivierter Hefestämme ,  anschließend wird destilliert.   Seit der Einführung der kontrollierten Herkunftsbezeichnung, muss  Mezcal  zu 100% aus Ag...